Mit der Unterstützung von Herrn Dr. Hauck haben wir die Verhandlungen mit den Versicherern im Hinblick auf die Umsetzung des AGG erfolgreich geführt. Daraufhin haben namhafte Versicherer Ihre Annahmerichtlinien hinsichtlich des Gleichbehandlungsgesetzes geprüft. Das Ergebnis war ihre Bereitschaft den Bedürfnissen der Blinden und Sehbehinderten nach einem angemessenen Versicherungsschutz entgegenzukommen. Damit wurde Ihre rechtliche Situation verbessert.
Aktuell können blinde und sehbehinderte Menschen über unsere Gruppenverträge zu Sonderkonditionen versichert werden. Das betrifft die Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Versicherung für schwere Erkrankungen, Risikolebensversicherung und die Rentenversicherung.
Als Kooperationspartner der Selbsthilfeorganisationen der Blinden und Sehbehinderten betreuen wir Gruppenverträge und Kollektiv-Rahmenverträge zu privatrechtlichen Versicherungen.
Für die gute Begleitung in zuverlässige Versicherungsverhältnisse und den vorbildlichen Einsatz bei der Integration von Menschen mit Behinderung zeichnete das Hessische Sozialministerium uns als Unternehmen am 22.01.2009 mit dem Landespreis aus. Der Sozialminister erklärte uns zu einem wichtigen Partner für Blinde und Sehbehinderte.
Ein zunehmend großer Teil der Sehbehinderung und Erblindung sind auf die diabetische Retinophatie als Folge vom Diabetes Mellitus zurückführen.
Aufgrund dieser Tatsache hat die Diabetes Hilfe Deutschlands für ihre Mitglieder einen großen Beratungsbedarf in Fragen privatrechtlicher Versicherungen und hat zur Versicherungsberatung ihrer Mitglieder und zur Begleitung in zuverlässige Versicherungsverhältnisse mit dem VDBS Versicherungsdienst eine Kooperationsvereinbarung geschlossen.